Erbzinsregister
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Urkunden, die beim Kauf oder Erbgang ausgestellt wurden und in denen die Zahl der Bauern, die Größe ihres Besitzes und die zu leistenden Dienste aufgezeichnet sind. (Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch)
Urkunden, die beim Kauf oder Erbgang ausgestellt wurden und in denen die Zahl der Bauern, die Größe ihres Besitzes und die zu leistenden Dienste aufgezeichnet sind. (Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch)